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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/07/0326 B 13. Dezember 1986 VwSlg 11257 A/1986 RS 1Stammrechtssatz
Zurückweisung der Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn die bescheidmäßige Frist für die Duldung von Vorarbeiten gemäß § 62 Abs 1 WRG 1959 bei Einbringung der VwGH-Beschwerde bereits abgelaufen ist (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/2, S 318, angeführte Judikatur).Zurückweisung der Beschwerde mangels Rechtsverletzungsmöglichkeit, wenn die bescheidmäßige Frist für die Duldung von Vorarbeiten gemäß Paragraph 62, Absatz eins, WRG 1959 bei Einbringung der VwGH-Beschwerde bereits abgelaufen ist (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit/2, S 318, angeführte Judikatur).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983070383.X01Im RIS seit
30.09.2004