RS Vwgh 1984/1/17 83/04/0234

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Veröffentlicht am 17.01.1984
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §84 Abs1 impl;
WTBO §56;
WTBO §71;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0495/63 E 7. April 1964 VwSlg 6286 A/1964 RS 2

Stammrechtssatz

Geschäftsmäßig ist eine selbständige und nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Häufigkeit ausgeübte Tätigkeit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983040234.X02

Im RIS seit

24.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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