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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §230 Abs3 idF 1980/151;Rechtssatz
Rasches Vorgehen zur Sicherung des Abgabenanspruches iSd § 230 Abs 7 BAO ist geboten, wenn der Steuerpflichtige selbst erklärt, in den nächsten drei Jahren keine liquiden Mittel für die Steuerzahlungen aufzubringen, und wenn die Abgabenbehörden bisher keine Pfandrechte auf seinen Liegenschaften erworben haben.Rasches Vorgehen zur Sicherung des Abgabenanspruches iSd Paragraph 230, Absatz 7, BAO ist geboten, wenn der Steuerpflichtige selbst erklärt, in den nächsten drei Jahren keine liquiden Mittel für die Steuerzahlungen aufzubringen, und wenn die Abgabenbehörden bisher keine Pfandrechte auf seinen Liegenschaften erworben haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130142.X01Im RIS seit
18.01.1984