RS Vwgh 2007/7/10 AW 2007/08/0029

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Veröffentlicht am 10.07.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §25 Abs4;
AlVG 1977 §47 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Widerruf und Rückforderung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe - Was das Vorbringen des Beschwerdeführers, der gemäß § 30 Abs. 2 VwGG einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gestellt hat, betrifft, 50% seines laufenden Arbeitslosengeldes würden einbehalten und er müsse seinen Unterhalt mit Einkünften unterhalb des Existenzminimums bestreiten, so ist darauf zu verweisen, dass mit der Aufrechnung mit rechtskräftig festgestellten Rückforderungsansprüchen gemäß § 25 Abs. 4 erster Satz, zweiter Halbsatz AlVG der Bevorrechtigung des Arbeitsmarktservice im Pfändungsfall Rechnung getragen wird (vgl. Dirschmied-Pfeil, AlVG3, Anmerkung 3.1 zu § 25 AlVG). Die Aufrechnung vermindert den Anspruch auf die zu erbringenden Leistungen. Gemäß § 47 Abs. 1 zweiter Satz AlVG ist darüber ein Bescheid zu erlassen. Die vom Antragsteller angesprochenen Beeinträchtigungen sind daher Gegenstand eines anderen Verfahrens.

Schlagworte

Entscheidung über den Anspruch Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007080029.A01

Im RIS seit

14.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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