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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §270 Abs3 idF 1969/134 ;Rechtssatz
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, daß dem Berufungssenat ein Beisitzer zugezogen wird, der der Berufungsgruppe des Berufungswerbers angehört.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983150095.X02Im RIS seit
19.01.1984