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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2627/77 B 9. Jänner 1978 RS 1Stammrechtssatz
Unter Ausfertigung der Beschwerde iS der §§ 24 Abs 1 und 29 VwGG 1965 ist, wie sich aus § 24 Abs 2 erster Satz ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen.Unter Ausfertigung der Beschwerde iS der Paragraphen 24, Absatz eins und 29 VwGG 1965 ist, wie sich aus Paragraph 24, Absatz 2, erster Satz ergibt, nur ein mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehenes Geschäftsstück zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100303.X01Im RIS seit
29.01.2008