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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Bei der Beantwortung der Frage, ob berufliche Sonderverhältnisse vorliegen, kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an; es ist vielmehr bei der Beurteilung der maßgebenden Auforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert ist, nicht von den konkreten Verhältnissen, sondern von dem abstrakten Berufsbild auszugehen (Hinweis E 25.6.1975, 1458/74).
Schlagworte
Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090169.X02Im RIS seit
01.10.2004