RS Vwgh 1984/1/30 82/09/0169

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Veröffentlicht am 30.01.1984
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Beantwortung der Frage, ob berufliche Sonderverhältnisse vorliegen, kommt es nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles an; es ist vielmehr bei der Beurteilung der maßgebenden Auforderungen, deren Bewältigung durch die Dienstbeschädigung erschwert ist, nicht von den konkreten Verhältnissen, sondern von dem abstrakten Berufsbild auszugehen (Hinweis E 25.6.1975, 1458/74).

Schlagworte

Berufsbild berufliche Sonderverhältnisse maßgebende Anforderungen Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090169.X02

Im RIS seit

01.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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