RS Vwgh 1984/1/31 83/07/0171

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Veröffentlicht am 31.01.1984
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/01 Hochschulorganisation

Norm

AVG §68 Abs7;
UOG 1975 §5 Abs4;
UOG 1975 §5 Abs7;

Rechtssatz

Behauptet der Bfr vor der Behörde ein Recht auf bescheidmäßige Erledigung seiner Anträge auf Handhabung des Aufsichtsrechtes und auf Zuerkennung der Parteistellung in dem betreffenden aufsichtsbehördlichen Verfahren, so hat er Anspruch auf einen - da ihm Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren nicht eingeräumt ist: diese Anträge zurückweisenden - Bescheid (Hinweis B 2.4.1958, 0174/58, VwSlg 4628 A/1958).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983070171.X04

Im RIS seit

01.10.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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