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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs7;Rechtssatz
Behauptet der Bfr vor der Behörde ein Recht auf bescheidmäßige Erledigung seiner Anträge auf Handhabung des Aufsichtsrechtes und auf Zuerkennung der Parteistellung in dem betreffenden aufsichtsbehördlichen Verfahren, so hat er Anspruch auf einen - da ihm Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren nicht eingeräumt ist: diese Anträge zurückweisenden - Bescheid (Hinweis B 2.4.1958, 0174/58, VwSlg 4628 A/1958).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983070171.X04Im RIS seit
01.10.2004