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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 lita;Rechtssatz
Einer "in Bildung begriffenen Wassergenossenschaft" kann eine wasserrechtliche Bewilligung nicht erteilt werden, ebenso wenig den Proponenten einer solchen Wassergenossenschaft, solange diese nicht persönlich als Antragsteller aufgetreten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983070062.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2013