Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
GEG §9 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1442/69 E 23. Jänner 1970 VwSlg 4014 F/1970 RS 1Stammrechtssatz
Auch in dem nicht näher gesetzlich geregelten Verfahren über Stundungsanträge und Nachsichtsanträge betreffend Gerichtsgebühren sind die allgemeinen Grundsätze eines geordneten Verfahrens zu beachten; dazu gehört jedenfalls die Wahrung des Parteiengehörs und die ausreichende Begründung eines Bescheides.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983170199.X01Im RIS seit
03.02.1984Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009