Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Wird ein zunächst in Rechtskraft erwachsener gewerbebehördlicher Betriebsanlagengenehmigungsbescheid durch ein auf Grund einer Beschwerde ergangenes Erkenntnis nach § 42 Abs 2 VwGG 1965 aufgehoben, kann ein vor dem zunächst in Rechtskraft erwachsenen, gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid rechtskräftig gewordenes Straferkenntnis die tatbestandsmäßige Grundlage für eine Maßnahme im Sinne des § 360 Abs 1 GewO 1973 bilden (Hinweis E 31.10.1978, 1785/78, 1786/78, 1787/78).Wird ein zunächst in Rechtskraft erwachsener gewerbebehördlicher Betriebsanlagengenehmigungsbescheid durch ein auf Grund einer Beschwerde ergangenes Erkenntnis nach Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 aufgehoben, kann ein vor dem zunächst in Rechtskraft erwachsenen, gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheid rechtskräftig gewordenes Straferkenntnis die tatbestandsmäßige Grundlage für eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 360, Absatz eins, GewO 1973 bilden (Hinweis E 31.10.1978, 1785/78, 1786/78, 1787/78).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983040230.X03Im RIS seit
24.06.2004