Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §29a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0216 E 11. Mai 1983 RS 2Stammrechtssatz
Rechtswidrigkeiten, die bei einer Übertragung nach § 29a VStG 1950 unterlaufen, können bei der Überprüfung des der Übertragung folgenden Bescheides geltend gemacht und aufgegriffen werden.Rechtswidrigkeiten, die bei einer Übertragung nach Paragraph 29 a, VStG 1950 unterlaufen, können bei der Überprüfung des der Übertragung folgenden Bescheides geltend gemacht und aufgegriffen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983040212.X03Im RIS seit
24.06.2004