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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1 idF 1981/486;Rechtssatz
Die Behörde hat bei der Prüfung des Bedarfes nicht auf allgemeine Vermutungen über künftige Entwicklungen, sondern nur auf bereits gegebene Tatsachen, die es ihr ermögliche, sich über deren Auswirkungen ein hinlängliches Bild zu machen, Bedacht zu nehmen (Hinweis E 20.9.1978, 2279/77 und 7.7.1964, 1806/62, VwSlg 6400 A/1964).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982040069.X03Im RIS seit
14.05.2004