RS Vwgh 1984/2/14 81/05/0041

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Veröffentlicht am 14.02.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0259/51 B 6. April 1951 VwSlg 2027 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Die Kündigung einer Zustellungsvollmacht kann der Behörde gegenüber nur dann wirksam werden, wenn sie ihr mitgeteilt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981050041.X01

Im RIS seit

11.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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