RS Vwgh 1984/2/15 83/13/0200

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Veröffentlicht am 15.02.1984
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z2;
EStG 1972 §47;
GmbHG;

Rechtssatz

Da es nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens sehr häufig vorkommt, daß Gesellschafter einer GmbH als deren Geschäftsführer agieren, stellt die Unterlassung der Prüfung durch die Abgabenbehörden, ob der Geschäftsführer aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger oder aus nichtselbständiger Arbeit erzielt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983130200.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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