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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z2;Rechtssatz
Da es nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens sehr häufig vorkommt, daß Gesellschafter einer GmbH als deren Geschäftsführer agieren, stellt die Unterlassung der Prüfung durch die Abgabenbehörden, ob der Geschäftsführer aus seiner Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger oder aus nichtselbständiger Arbeit erzielt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983130200.X01Im RIS seit
01.06.2001