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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1691/79 E 24. September 1980 RS 1Stammrechtssatz
Im Falle der Abweisung eines Antrages auf Anerkennung eines Leidens als Dienstbeschädigung mit der Begründung, daß das geltend gemachte Leiden nicht vorliegt, ist eine Änderung des rechtlich relevanten Sachverhaltes anzunehmen, wenn das seinerzeit geltend gemachte Leiden auftritt.
Schlagworte
Rechtskraft Rechtsgebiete KriegsopferversorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090172.X04Im RIS seit
11.07.2001