RS Vwgh 1984/2/15 82/09/0172

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Veröffentlicht am 15.02.1984
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Norm

AVG §68 Abs1;
KOVG 1957 §4;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1691/79 E 24. September 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle der Abweisung eines Antrages auf Anerkennung eines Leidens als Dienstbeschädigung mit der Begründung, daß das geltend gemachte Leiden nicht vorliegt, ist eine Änderung des rechtlich relevanten Sachverhaltes anzunehmen, wenn das seinerzeit geltend gemachte Leiden auftritt.

Schlagworte

Rechtskraft Rechtsgebiete Kriegsopferversorgung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982090172.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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