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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0673/68 E 3. Oktober 1968 RS 1Stammrechtssatz
Wurde die Frage der Kausalität eines Leidens mit dem Wehrdienst (KOVG) rechtskräftig verneint, dann steht der Überprüfung der Kausalität auch im Fall der Geltendmachung der Verschlimmerung dieses Leidens die Rechtskraft entgegen.
Schlagworte
Rechtskraft Rechtsgebiete KriegsopferversorgungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090172.X03Im RIS seit
11.07.2001