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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1523/64 E 23. April 1965 RS 3Stammrechtssatz
Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. § 328 ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. Paragraph 328, ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).
Schlagworte
UngebührEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982090129.X02Im RIS seit
30.09.2004