Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Es ist rechtlich ohne Belang, ob die Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganes gem § 5 Abs 4 lit a StVO 1960 mehr in Befehlsform gehalten ist oder ob sie in Form einer Frage, ob der Betroffene bereit sei, der Vorführung zum Amtsarzt Folge zu leisten, ergeht. (Hinweis auf das zum § 5 Abs 2 StVO 1960 ergangene E vom 19.6.1979, Zl. 0441/79)Es ist rechtlich ohne Belang, ob die Aufforderung eines Straßenaufsichtsorganes gem Paragraph 5, Absatz 4, Litera a, StVO 1960 mehr in Befehlsform gehalten ist oder ob sie in Form einer Frage, ob der Betroffene bereit sei, der Vorführung zum Amtsarzt Folge zu leisten, ergeht. (Hinweis auf das zum Paragraph 5, Absatz 2, StVO 1960 ergangene E vom 19.6.1979, Zl. 0441/79)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981020332.X01Im RIS seit
24.02.2004