RS Vwgh 1984/2/21 83/05/0160

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Veröffentlicht am 21.02.1984
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Verwaltungsverfahren - VVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Dem Verpflichteten steht im Verwaltungsvollstreckungsverfahren kein Einfluss auf die Auswahl des Unternehmens zu, dessen sich die Behörde bei der Ersatzvornahme bedient.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983050160.X01

Im RIS seit

07.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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