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VwGGNorm
BAO §243Beachte
Rechtssatz
Eine Beschwer ist keine Voraussetzung für das Recht auf BERUFUNG, weil für das Rechtsmittelverfahren nach der Bundesabgabenordnung eine dem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG und dem § 28 Abs 1 Z 4 VwGG vergleichbare Prozeßvoraussetzung nicht besteht.Eine Beschwer ist keine Voraussetzung für das Recht auf BERUFUNG, weil für das Rechtsmittelverfahren nach der Bundesabgabenordnung eine dem Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG und dem Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 4, VwGG vergleichbare Prozeßvoraussetzung nicht besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982140165.X06Im RIS seit
21.02.1984Zuletzt aktualisiert am
07.08.2023