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VwGGNorm
BAO §188Beachte
Rechtssatz
Wenn rechtswirksame Feststellungsbescheide des Finanzamtes überhaupt nicht erlassen wurden, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Berufung schon unter diesem Gesichtspunkt und nicht erst unter dem Gesichtspunkt der Rechtzeitigkeit der Berufung, der bereits einen wirksam erlassenen Bescheid voraussetzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982140165.X04Im RIS seit
21.02.1984Zuletzt aktualisiert am
07.08.2023