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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen, dass im vorliegenden Fall nach Abschluss des auf den Straftatbestand des § 99 Abs 3 lit d StVO bezogenen Verhaltens am 30.1.1982 der zitierte Straftatbestand am 20.2.1982 gesondert verwirklicht wurde, es liegt kein "Sammeldelikt" vor (Hinweis E 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980).Ausführungen, dass im vorliegenden Fall nach Abschluss des auf den Straftatbestand des Paragraph 99, Absatz 3, Litera d, StVO bezogenen Verhaltens am 30.1.1982 der zitierte Straftatbestand am 20.2.1982 gesondert verwirklicht wurde, es liegt kein "Sammeldelikt" vor (Hinweis E 19.5.1980, 3295/78, VwSlg 10138 A/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983030142.X01Im RIS seit
28.05.2004