RS Vwgh 1984/2/23 82/16/0140

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Veröffentlicht am 23.02.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982160140.X04

Im RIS seit

23.02.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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