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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3Stammrechtssatz
Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an die eine, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982160140.X04Im RIS seit
23.02.1984