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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art119a Abs5 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2123/76 E 26. April 1977 RS 1Stammrechtssatz
Hat die Aufsichtsbehörde in ihrem den Bescheid der Gemeindebehörde aufhebenden Bescheid zu einer bestehenden Frage nicht ausdrücklich Stellung genommen, dann ist in dieser Frage für die Partei des Verfahrens keine Bindungswirkung gegeben.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde ErsatzbescheidEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983170147.X09Im RIS seit
24.02.1984Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019