RS Vwgh 2007/7/25 2007/11/0024

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Veröffentlicht am 25.07.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Nicht jedes "fragwürdige" (bzw. auffällige) Verhalten rechtfertigt Bedenken gegen die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. (Hier: Der Bf hatte verschiedene Verkehrsübertretungen mit dem Fahrrad zu verantworten und verhielt sich bei einer Amtshandlung in einer aufbrausenden Art und Weise).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007110024.X02

Im RIS seit

15.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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