RS Vwgh 1984/2/24 82/17/0080

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Veröffentlicht am 24.02.1984
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37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG;

Rechtssatz

Der Österreichischen Nationalbank obliegt bei Anwendung des Devisengesetzes die Wahrung der Interessen der heimischen Wirtschaft nicht nur bei für eine Rechtsbeziehung zwischen Vertragspartnern (hier: zwischen einem Deviseninländer und einem Devisenausländer) grundlegenden Rechtsgeschäften, sondern auch bei mit diesen Rechtsgeschäften in engstem Zusammenhang stehenden Folgegeschäften (hier: bei einem im Gefolge eines vermittelten Goldspekulationsgeschäftes in Aussicht genommenen Kapitaltransfer).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982170080.X02

Im RIS seit

24.02.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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