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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §35 Abs2;Rechtssatz
Wurde ein Vorverfahren nicht eingeleitet, so fehlt es an den gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstattung einer Gegenschrift. Eine solche ist zurückzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983100290.X01Im RIS seit
20.12.2004Zuletzt aktualisiert am
24.01.2011