RS Vwgh 1984/2/28 83/05/0221

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Veröffentlicht am 28.02.1984
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Aufforderung, bis spätestens zu einem bestimmten Termin den geschuldeten Betrag zu erlegen, unter Hinweis, dass der rechtskräftige Auftrag zur Vorauszahlung vollstreckbar sei, zeigt eindeutig, dass es sich dabei lediglich um ein Mahnschreiben handelt, dem jede normative Kraft fehlt.

Schlagworte

Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983050221.X01

Im RIS seit

07.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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