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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die Aufforderung, bis spätestens zu einem bestimmten Termin den geschuldeten Betrag zu erlegen, unter Hinweis, dass der rechtskräftige Auftrag zur Vorauszahlung vollstreckbar sei, zeigt eindeutig, dass es sich dabei lediglich um ein Mahnschreiben handelt, dem jede normative Kraft fehlt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter VerfahrensanordnungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983050221.X01Im RIS seit
07.07.2004