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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/02/0010 E 9. Dezember 1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Grundsätze des E VS 26.6.1978 695/77 VwSlg 9602 A/1978 hinsichtlich der Notwendigkeit der Zeugeneinvernahme eines Sicherheitswachebeamten, wenn dessen Angaben ("Relation") der Verantwortung des Beschuldigten widersprechen, sind auch in einem Administrativverfahren anzuwenden, in dem die Angaben eines Meldungslegers der Aussage eines Zeugen unvereinbar gegenüberstehen.
Schlagworte
Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982020238.X01Im RIS seit
03.05.2004