RS Vwgh 1984/3/20 83/14/0218

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Veröffentlicht am 20.03.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Einen Einheitswertbescheid dem Vermögenssteuerbescheid zugrundezulegen, auch wenn ersterer noch nicht rechtskräftig geworden ist, sind die Abgabenbehörden im Hinblick auf § 192 BAO nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.Einen Einheitswertbescheid dem Vermögenssteuerbescheid zugrundezulegen, auch wenn ersterer noch nicht rechtskräftig geworden ist, sind die Abgabenbehörden im Hinblick auf Paragraph 192, BAO nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140218.X01

Im RIS seit

20.03.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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