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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Einen Einheitswertbescheid dem Vermögenssteuerbescheid zugrundezulegen, auch wenn ersterer noch nicht rechtskräftig geworden ist, sind die Abgabenbehörden im Hinblick auf § 192 BAO nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.Einen Einheitswertbescheid dem Vermögenssteuerbescheid zugrundezulegen, auch wenn ersterer noch nicht rechtskräftig geworden ist, sind die Abgabenbehörden im Hinblick auf Paragraph 192, BAO nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983140218.X01Im RIS seit
20.03.1984