RS Vwgh 1984/3/22 83/15/0065

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Veröffentlicht am 22.03.1984
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z1 lita idF 1968/151;

Rechtssatz

Eine Wohnungseinrichtung verliert die Eigenschaft als Hausrat nicht deshalb, weil der Wohnungsinhaber die Wohnung durch längere Zeit nicht benützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983150065.X03

Im RIS seit

22.03.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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