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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VVG §4;Rechtssatz
Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Kostenvorauszahlungsauftrages (§ 4 VVG) steht der Vollstreckung des baupol. Auftrages nicht entgegen.Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung hinsichtlich eines Kostenvorauszahlungsauftrages (Paragraph 4, VVG) steht der Vollstreckung des baupol. Auftrages nicht entgegen.
Schlagworte
Nichtvollstreckbare BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984050047.X01Im RIS seit
02.09.2004Zuletzt aktualisiert am
12.11.2008