RS Vwgh 1984/4/3 83/14/0143

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Veröffentlicht am 03.04.1984
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ua erforderlich, daß die zu beurteilenden Vereinbarungen auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 18.5.1977, 346/77 vom 14.9.1977, 0027/1977 vom 17.9.1979, 2223/78 und vom 24.3.1981, 2857/80).Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ua erforderlich, daß die zu beurteilenden Vereinbarungen auch zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Hinweis E 18.5.1977, 346/77 vom 14.9.1977, 0027 aus 1977, vom 17.9.1979, 2223/78 und vom 24.3.1981, 2857/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983140143.X04

Im RIS seit

03.04.1984
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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