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32/06 VerkehrsteuernNorm
BewG 1955 §14 Abs1 idF 1971/172;Rechtssatz
Eine (gegebenenfalls abzuzinsende) Kapitalforderung iSd § 14 BewG liegt nicht nur vor, wenn demjenigen, der iSd § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG auf einen erbrechtlichen Anspruch verzichtet, als Abfindung eine bereits bestehende Kapitalforderung gegen einen anderen Schuldner übertragen wird, sondern auch dann, wenn sich der Abfindende selbst gegenüber dem Verzichtenden zu einer künftigen Geldleistung verpflichtet.Eine (gegebenenfalls abzuzinsende) Kapitalforderung iSd Paragraph 14, BewG liegt nicht nur vor, wenn demjenigen, der iSd Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 4, ErbStG auf einen erbrechtlichen Anspruch verzichtet, als Abfindung eine bereits bestehende Kapitalforderung gegen einen anderen Schuldner übertragen wird, sondern auch dann, wenn sich der Abfindende selbst gegenüber dem Verzichtenden zu einer künftigen Geldleistung verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983150117.X02Im RIS seit
14.01.2002