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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Entscheidend dafür, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist (Hinweis auf das E des VwGH vom 29.6.1981, 3417/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981100090.X01Im RIS seit
23.04.2004Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010