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Gewerberecht - GelVerkGNorm
AVG §59Rechtssatz
Ausführungen zur im Beschwerdefall bereits anzuwendenden Rechtslage (GüterbeförderungsG idF d Novelle 630/1982), sowie, dass im Hinblick auf die Formulierung des Spruches erkennbar ist, welche Fassung die Behörde anwenden wollte (trotz Fehlzitierung).Ausführungen zur im Beschwerdefall bereits anzuwendenden Rechtslage (GüterbeförderungsG in der Fassung d Novelle 630 aus 1982,), sowie, dass im Hinblick auf die Formulierung des Spruches erkennbar ist, welche Fassung die Behörde anwenden wollte (trotz Fehlzitierung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984040001.X01Im RIS seit
09.07.2004Zuletzt aktualisiert am
10.01.2023