Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §34 Abs4;Rechtssatz
Auch eine nicht von einer "üblichen Quellfassung", sondern von einer großflächig wirkenden, weitgehend Oberflächenwässer sammelnden und zum Teil von den jeweiligen Niederschlagsmengen abhängigen Drainage gespeiste Wasserversorgungsanlage ist einer wasserrechtlichen Bewilligung und einem Schutz im Sinne des § 34 WRG 1959 zugänglich.Auch eine nicht von einer "üblichen Quellfassung", sondern von einer großflächig wirkenden, weitgehend Oberflächenwässer sammelnden und zum Teil von den jeweiligen Niederschlagsmengen abhängigen Drainage gespeiste Wasserversorgungsanlage ist einer wasserrechtlichen Bewilligung und einem Schutz im Sinne des Paragraph 34, WRG 1959 zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983070273.X01Im RIS seit
28.09.2004Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013