RS Vwgh 1984/4/11 83/03/0202

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Veröffentlicht am 11.04.1984
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §48 Z3;

Rechtssatz

Ein Organ der Straßenaufsicht bedarf für die Zeugenaussage über dienstliche Wahrnehmungen, die bereits Gegenstand eines auf Grund seiner Anzeige eingeleiteten Strafverfahrens sind, keiner Entbindung vom Amtsgeheimnis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1983030202.X02

Im RIS seit

01.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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