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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Wurde durch eine bei dem Unfall entstandene Zungenbissverletzung die Vornahme der Atemluftprobe allenfalls erschwert, so ergibt sich daraus nicht ein geringerer Grad der Verwerflichkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1982110178.X03Im RIS seit
16.11.2004