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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/03/0139 E 23. März 1983 RS 1Stammrechtssatz
Das abstrakte "Nichtbeachten" eines Vorranges ist etwas anderes als das konkrete "Verletzen" des Vorranges eines solchen Berechtigten, daß dieser zu unvermittelten Bremsen oder Ablenken seines Fahrzeuges genötigt wird (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 2159/77, VwSlg 9626 A/1977)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981030170.X01Im RIS seit
02.03.2004Zuletzt aktualisiert am
30.11.2009