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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §22 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Steuergesetz einen bestimmten Vorgang (hier: das "Gelangen" der Ware über die Zollgrenze) erfaßt, den es per definitionem genau umschreibt, dann kann der Begriff "Einfuhr" iSd UStG 1972 nicht durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd § 22 Abs 1 BAO - woran der Begriff nicht anknüpft - umgangen werden und ist die Anwendung dieses Umgehungstatbestandes Rechtens ausgeschlossen.Wenn ein Steuergesetz einen bestimmten Vorgang (hier: das "Gelangen" der Ware über die Zollgrenze) erfaßt, den es per definitionem genau umschreibt, dann kann der Begriff "Einfuhr" iSd UStG 1972 nicht durch Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes iSd Paragraph 22, Absatz eins, BAO - woran der Begriff nicht anknüpft - umgangen werden und ist die Anwendung dieses Umgehungstatbestandes Rechtens ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984160016.X02Im RIS seit
12.04.1984