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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0066Rechtssatz
Bei § 3 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Bestimmung zur Ermittlung des Steuertarifs. Sie dient der Berechnung des Steuersatzes beim Bezug bestimmter steuerfreier Transferleistungen (u.a. Arbeitslosengeld), um den rechtspolitisch unerwünschten Effekt der Milderung der Steuerprogression auszuschließen, der sich ergibt, wenn in einem Kalenderjahr steuerfreie Transferzahlungen mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 3, Tz. 35).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150065.X05Im RIS seit
16.08.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013