RS Vwgh 2007/7/26 2006/15/0065

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Veröffentlicht am 26.07.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §3 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/15/0066

Rechtssatz

Bei § 3 Abs. 2 EStG 1988 handelt es sich um eine Bestimmung zur Ermittlung des Steuertarifs. Sie dient der Berechnung des Steuersatzes beim Bezug bestimmter steuerfreier Transferleistungen (u.a. Arbeitslosengeld), um den rechtspolitisch unerwünschten Effekt der Milderung der Steuerprogression auszuschließen, der sich ergibt, wenn in einem Kalenderjahr steuerfreie Transferzahlungen mit anderen, steuerpflichtigen Einkünften zusammentreffen (vgl. Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 3, Tz. 35).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150065.X05

Im RIS seit

16.08.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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