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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §20 Abs1;Rechtssatz
Ein Erfahrungssatz dahingehend, es widerspreche der Erfahrung des täglichen Lebens angesichts eines Polizeifahrzeuges die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, ist dem VwGH unbekannt.
Schlagworte
Geschwindigkeit Allgemein Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983020333.X01Im RIS seit
10.05.2004