RS Vwgh 1984/4/16 81/10/0088

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Veröffentlicht am 16.04.1984
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3417/78 E 29. Juni 1981 VwSlg 10502 A/1981 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Wort- und Bildmarke berechtigt ist. Entscheiden ist vielmehr auch hier die Verkehrsauffassung also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981100088.X03

Im RIS seit

23.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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