RS Vwgh 1984/4/16 81/10/0088

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Veröffentlicht am 16.04.1984
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Nach § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 ist schon die bloße BEZUGNAHME auf schlankmachende Wirkungen verboten; damit ist auch jedenfalls auch die Behauptung mitumfasst, ein bestimmtes Produkt "unterstütze" eine Schlankheitsdiät.Nach Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG 1975 ist schon die bloße BEZUGNAHME auf schlankmachende Wirkungen verboten; damit ist auch jedenfalls auch die Behauptung mitumfasst, ein bestimmtes Produkt "unterstütze" eine Schlankheitsdiät.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981100088.X01

Im RIS seit

23.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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