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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Nach § 9 Abs 1 lit a LMG 1975 ist schon die bloße BEZUGNAHME auf schlankmachende Wirkungen verboten; damit ist auch jedenfalls auch die Behauptung mitumfasst, ein bestimmtes Produkt "unterstütze" eine Schlankheitsdiät.Nach Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG 1975 ist schon die bloße BEZUGNAHME auf schlankmachende Wirkungen verboten; damit ist auch jedenfalls auch die Behauptung mitumfasst, ein bestimmtes Produkt "unterstütze" eine Schlankheitsdiät.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1981100088.X01Im RIS seit
23.04.2004Zuletzt aktualisiert am
13.03.2012