RS Vwgh 1984/4/26 82/08/0019

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Veröffentlicht am 26.04.1984
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §229 Abs1 Z2;
  1. ASVG § 229 heute
  2. ASVG § 229 gültig ab 01.01.1987 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 609/1987

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2922/78 E 26. Februar 1981 RS 2

Stammrechtssatz

Anders als im Verhältnis zwischen Kindern zu ihren Eltern besteht keine gesetzliche (familienrechtliche) Mitarbeitspflicht der Schwiegertochter im Betrieb ihres Schwiegervaters; ihre regelmäßige Mitarbeit kann nicht als Ausfluß einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung gewertet werden. Die Vermutung spricht nicht für eine solche unentgeltliche Beschäftigung im Rahmen bloß familienhafter Beziehungen (hier:

Mitarbeit der Schwiegertochter als Kanzleileiterin in der RA-Kanzlei ihres Schwiegervaters und bei seinen wissenschaftlichen Arbeiten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982080019.X01

Im RIS seit

01.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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