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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §14;Rechtssatz
Beleidigende Schreibweise in einer vor der Behörde aufgenommenen Niederschrift kann nicht dem § 34 Abs 3 AVG unterstellt werden.Beleidigende Schreibweise in einer vor der Behörde aufgenommenen Niederschrift kann nicht dem Paragraph 34, Absatz 3, AVG unterstellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1984020087.X01Im RIS seit
17.06.2004