RS Vwgh 1984/4/27 81/02/0255

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Veröffentlicht am 27.04.1984
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §82 Abs5;
  1. StVO 1960 § 82 heute
  2. StVO 1960 § 82 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 82 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Rechtssatz

Wird ein Kaugummiautomat im Bereiche einer Bushaltestelle angebracht, ist durch den Automaten bedienende Kunden und durch auf Autobusse wartende Fahrgäste eine wesentliche Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fußgängerverkehrs (auch eines einzigen Fußgängers) auf einem 1,40 m breiten Gehsteig zu erwarten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1981020255.X02

Im RIS seit

23.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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