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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Bei der Frage der Zulässigkeit der Nebenbeschäftigung kommt es zu keiner Interessenabwägung. Daher müssen die Aufwendungen für die Fortbildung sowie ein Interesse der Dienstbehörde an dieser unberücksichtigt bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1984:1983120095.X04Im RIS seit
11.07.2001